Wie ist ein Babysitter versichert

Sie haben einen flexiblen und zuverlässigen Babysitter gefunden, der die Kinderbetreuung Ihrer Kleinen übernimmt? Prima! Bevor Sie allerdings in den Betreuungsalltag starten, sollten Sie einige rechtliche Hinweise beachten. Welche Versicherungen ein Babysitter für die Kinderbetreuung zuhause bei Ihnen benötigt und welche Pflichten Sie als „Arbeitgeber“ haben, lesen Sie hier.

Babysitter anmelden – ja oder nein?

Kinderbetreuung zuhause ist für viele Eltern ein Traum. Die Kinder bleiben in ihrer gewohnten Umgebung und werden umsorgt und bespaßt. Vater und Mutter können in dieser wertvollen Zeit beruhigt und ohne schlechtes Gewissen ihrer Arbeit nachgehen oder einfach mal etwas für das eigene Gemüt tun. Egal aus welchen Gründen sich Eltern für eine Kinderbetreuung zuhause entscheiden, ein Babysitter ist streng genommen eine angestellte Haushaltshilfe und muss demnach gesetzlich versichert sein. Der private Arbeitgeber, also Sie, ist verpflichtet, innerhalb der ersten Woche nach Tätigkeitsaufnahme den Helfer anzumelden. Und das gilt in jedem Fall, egal wie viele Stunden der Arbeitnehmer, also der Babysitter, bei Ihnen verbringt. Beachten Sie allerdings, dass dies entfällt, wenn der Babysitter oder die Tagesmutter selbstständig tätig ist.

Unfallkasse oder Minijobzentrale?

Bei einem Verdienst von weniger als 450 Euro pro Monat, also bei einer geringfügigen Beschäftigung, muss der Babysitter bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Verdient der Babysitter mehr, ist die regionale Unfallkasse zuständig, bei der Sie den Haushaltshelfer melden. So sind alle Unfälle, die während der Tätigkeit oder auf den mit ihr verbunden Wegen passieren, versichert.

Private Haftpflichtversicherung

Doch nicht nur Unfälle mit Personenschäden sollten abgedeckt sein. Schnell geht während der Kinderbetreuung zuhause etwas zu Bruch und die Frage, wer für den Schaden aufkommt, steht im Raum. Um unangenehme Situationen zu vermeiden und im Schadensfall abgesichert zu sein, sollte in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im Vorhinein sollten die Eltern klären, ob die eigene Versicherung einen Schadensfall, verursacht durch den Babysitter, reguliert, oder ob dieser eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen muss. Achten Sie bei nebenberuflichen Babysittern in Ihrem Haftpflichtvertrag auf die Erweiterung „Betreuung im Auftrag“, in der auch die Verletzung des betreuten Kindes eingeschlossen ist.

Private Unfallversicherung

Arbeitet ein Babysitter freiberuflich und ist somit nicht bei Ihnen angestellt, benötigt er für die Kinderbetreuung zuhause in jedem Fall eine private Unfallversicherung. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung nämlich nicht. Darum sollte sich Ihr Babysitter im Rahmen seiner Selbstständigkeit seinerseits kümmern. Lassen Sie sich im Zweifelsfall einen Nachweis über die Versicherung geben. Denn nicht versicherte Babysitter für die Kinderbetreuung zuhause können teuer werden. Im Falle eines Unfalls bei Nichtversicherung, zahlt der Arbeitgeber eine Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro an die Minijobzentrale.

Besonderheit Au-pair

Handelt es sich bei Ihrem Babysitter um ein Au-pair, sind Sie als gastgebender Haushalt in Deutschland verpflichtet, für eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung zu sorgen. Im Idealfall schließen Sie eine spezielle Au-pair-Versicherung ab, welche diesen Schutz komplett abdeckt. Die Versicherung sollte bereits vor der Abreise des Au-pairs aus dem Heimatland geschlossen werden, damit der Schutz bereits ab dem ersten Tag der Ankunft greift. Bei der Auswahl eines Versicherungsanbieters lohnt sich ein Vergleichen der unterschiedlichen Angebote und Tarife, da sich diese deutlich unterscheiden.

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