Wie ist ein Babysitter versichert?
Eltern sind oft erleichtert, wenn sie endlich eine private Kinderbetreuung gefunden haben. Mit der Erleichterung kommt ziemlich schnell aber auch die Verunsicherung: Wie ist ein Babysitter versichert? Gerade, wenn die Kinderbetreuung zuhause stattfindet, birgt ein fremder privater Haushalt mit kleinen Kindern eine Vielzahl an möglichen Gefahren- und Unfallquellen.Was sollten Eltern also beachten, wenn sie eine private Kinderbetreuung nutzen wollen, die sie über eine Betreuungsbörse wie www.Needyou-Die Betreuerboerse.de gefunden haben?
Private Kinderbetreuung und Unfallversicherung
Im Schadensfall übernimmt die Unfallversicherung alle Behandlungs- und Rehabilitationskosten. Auch Wege zum Haushalt, indem die Kinder betreut werden und der Nachhauseweg sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Private Kinderbetreuungen fallen in die Kategorie der Haushaltshilfe und müssen daher gesetzlich unfallversichert sein. Der Beitrag beläuft sich auf 1,6 Prozent des Arbeitsentgeltes. Bei einem Stundenlohn von zehn Euro sind es also gerade mal 16 Cent, die in die Unfallversicherung fließen würden.
Das Abschließen einer private Unfallversicherung umgeht nicht die Notwendigkeit der gesetzlichen Versicherungspflicht.
Der richtige Ansprechpartner zur gesetzlichen Unfallversicherung sind die Unfallkassen und die Verbände der Gemeindeunfallversicherung. Wird die private Kinderbetreuung in Form eines angemeldeten Minijobs durchgeführt, wird der zuständige Unfallversicherungsträger übrigens automatisch informiert.
Kinderbetreuung zuhause und Haftpflichtversicherung
Eltern kleiner Kinder können ein Lied davon singen: Selbst wenn man Augen und Ohren stets überall hat, kann ein Missgeschick passieren: Eine Wasserflasche kippt um und beschädigt hochwertige Elektronik oder ein Erbstück zerbricht. Gerade ein fremder Haushalt mit Kinderbetreuung zuhause bietet eine Vielzahl an möglichen Fettnäpfchen, die passieren können.
Bevor es zu einem Schaden kommt, sollten sich sowohl Eltern aus auch Babysitter informieren, in welchen Fällen die eigene, private Haftpflicht eintritt, wenn ein Schaden im elterlichen Haushalt oder während der privaten Kinderbetreuung entsteht. Dass es sich um ein Beschäftigungsverhältnis und nicht um einen Gefallen wie bei Oma und Opa handelt, sollte hier stets der Versicherung im Vorfeld bekannt sein. Um sicher zu gehen, sollten Sie sich die Informationen schriftlich bestätigen lassen.
Kinderbetreuung zuhause – Vorteil Minijob
Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie private Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, Gartenarbeit oder die Betreuung anderer Familienmitglieder, die Personen für ein geringes Entgelt, welches nicht höher als 450,- Euro im Monat ist, durchführen, bezeichnet man als Minijob. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind all die Aufgaben, die Familienmitglieder auch selbst durchführen könnten, aber lieber jemand anderen beauftragen, wie im Falle der Kinderbetreuung zuhause durch einen Babysitter. Ein Minijob hat viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
– Befreiung von Sozialabgaben und Steuerzahlungen
– Urlaubsanspruch
– Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
– Erwerb von geminderten Rentenansprüchen
– Automatische Anmeldung bei der Gemeindeunfallversicherung
In der Minijobzentrale muss ein Minijob durch den Arbeitnehmer angemeldet werden.