Was ist ein Minijob?
Wer sich über einen Nebenjob ein solides Zusatzeinkommen aufbauen möchte, der stößt wahrscheinlich schnell auf den Begriff „Minijob“. Doch was ist ein Minijob genau?
Definiert wird dieser Begriff als geringfügig entlohnte Beschäftigung. Davon spricht man, wenn der monatliche Lohn eine Summe von 450 Euro nicht übersteigt. Entscheidend ist dabei das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, das man bezieht.
Daraus ergibt sich eine Verdienstgrenze von 5.400 Euro über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Dabei müssen auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit eingerechnet werden.
Aufgrund der Einkommensgrenze, die bis Januar 2013 noch bei 400 Euro lag und dann erhöht wurde, spricht man auch gerne vom „450 Euro-Job“. Außerdem fällt der Begriff Minijob, wenn es sich um eine Beschäftigung von nur kurzer Dauer handelt.
Besondere Regelungen für Minijobs
Für Minijobs gelten teilweise eigene Regelungen, die im deutschen Sozialversicherungsrecht festgelegt sind. Die Beiträge zur Sozialversicherung, die sich aus dem 450 Euro-Job ergeben, bezahlt nur der Arbeitgeber. Sie werden nicht vom Lohn abgezogen.
Wichtig ist: Sollte man zwei oder mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ausüben, mit denen man über die Einkommensgrenze von 450 Euro monatlich kommt, dann gelten diese nicht mehr als geringfügig.
Zusätzlich zum Hauptjob kann man einem zusätzlichen Minijob nachgehen. In dem Fall werden die Arbeitsverhältnisse nicht zusammengerechnet. Für den 450-Euro-Job fallen nur pauschale Abgaben an, wie sie bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis üblich sind.
Vorsicht ist geboten, wenn man einen weiteren (also dritten) Job zusätzlich zum Hauptjob und Minijob aufnimmt. Das führt dann in der Regel zu einer umfassenderen Versicherungspflicht.
Für wen ist der Minijob interessant?
Der Minijob ist für alle interessant, die sich ein geringfügiges Einkommen aufbauen wollen, zum Beispiel zusätzlich als Nebenjob. Das Modell wird dabei auch sehr gerne von Rentnerinnen und Rentnern, Hausfrauen, Studentinnen und Studenten oder Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen.
Es lässt sich für eine regelmäßige Tätigkeit genauso verwenden wie zum Beispiel für kurzfristige Beschäftigungen oder Ferienjobs.
Interessant ist, dass für den Minijob auch der gesetzliche Mindestlohn seine Gültigkeit hat. Daraus ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von 52,5 Stunden pro Monat.
Das Wichtigste zum Minijob im Überblick
Die sechs wichtigsten Fakten zum 450 Euro-Job:
- Das Jahreseinkommen darf 5.400 Euro nicht übersteigen
- Es gelten eigene gesetzliche Regelungen
- Ideal für Rentner, Hausfrauen, Studenten und Schüler
- Ein Minijob ist neben dem Hauptjob möglich
- Man arbeitet maximal 52,5 Stunden pro Monat
- Die Sozialversicherung bezahlt der Arbeitgeber
Minijobs in der Betreuung sehr beliebt
Im Bereich der Betreuung und Alltagshilfe ist der Minijob eine sehr beliebte und ebenso sinnvolle Beschäftigungsform. Das gilt für eine Reinigungskraft oder Haushaltshilfe genauso wie für die Seniorenbetreuung oder Kinderbetreuung.
Genau für solche Jobs wurde auch das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren geschaffen, das es für die Beteiligten noch einfacher macht. Der große Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Damit ist von den Sozialversicherungsabgaben bis hin zur Unfallversicherung alles geregelt. Obendrein umgeht man so auch mögliche Schwarzarbeit, die hohe Bußgelder nach sich ziehen könnte.
Deshalb empfehlen wir als „Need You – Die Betreuerbörse“ in jedem Fall die Anmeldung als Minijob.
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Interessenten aus Ihrer Region, die zum Beispiel eine Putzfee, einen Nachhilfelehrer, eine Gartenhilfe oder einen Hundesitter suchen, können dann direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Alles Weitere ist dann nur noch eine Frage des Kennenlernens und der Vereinbarung.
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