Welche Steuerklasse gilt beim Nebenjob
Die geringfügige Beschäfitung, häufig auch als Minijob oder 450-Euro-Job bezeichnet, ist eine gute Möglichkeit, um Ihr Gehalt aufzustocken. Denn auch wenn Sie einen solchen Nebenjob neben einer Vollzeitbeschäftigung ausführen, gibt es keine Abzüge für den Minijob. Sie können also den gesamten Lohn behalten, ohne Sozialabgaben oder Steuer dafür zahlen zu müssen. Somit spielt die Steuerklasse beim Minijob keine Rolle. Damit keine Abzüge beim Minijob anfallen, müssen Sie bestimmte Regeln einhalten. weiterlesen