Muss der Babysitter angemeldet werden?
Wer ein Babysitter im eigenen Haushalt beschäftigt, muss unter gewissen Voraussetzungen die Kinderbetreuung zuhause bei der Minijob-Zentrale anmelden. Es gibt nur zwei Ausnahmen, bei denen Kinderbetreuer nicht als private Haushaltshilfe gelten. Eine Anmeldung ist online jederzeit kurzfristig möglich. Eltern wird damit eine gewisse spontane Flexibilität eingeräumt. Weitere Einzelheiten liefert dieser Need You Artikel.
Kinderbetreuung zuhause richtig anmelden
Wird ein Babysitter als private Haushaltshilfe angestellt, und sei es nur auf Abruf, müssen Eltern als Beschäftigungsgeber der Anmeldepflicht nachkommen. Die Minijob-Zentrale bietet auf ihrer Homepage ein kostenloses Formular, welches rund um die Uhr abrufbar ist. Füllen Sie das aus und schicken es online ab. Ihre Kinderbetreuung zuhause ist durch die Anmeldung sozialversicht. Besonders die Unfallversicherung ist von unschätzbarem Wert. Diese greift im Sinne der Babysitter vor, während und nach der Arbeitszeit, sofern ein Minijobber sich auf direktem Weg zum Einsatzort oder Heimweg befindet.
Im Schadensfall sind sämtliche Behandlungsmaßnahmen wie die Erstversorgung, Hauptbehandlung und Nachsorge enthalten. Sie müssen sich nicht vor Schadensersatzansprüche des Babysitters fürchten. Das trifft zu, wenn kein mutwilliger Schaden durch eine Person, die sich im Haushalt aufhält, herbeigeführt wird.
Haftpflichtversicherung vor erstmaligem Arbeitsbeginn prüfen
Bevor Ihr Babysitter sich das erste Mal um die Kinder im Haushalt kümmert, ist abzuklären, ob die Haftpflichversicherung auch beim Minijob greift. Denn nur in einigen wenigen Fällen tritt bei einem Malheur Ihre eigene Haftpflichtversicherung in Kraft. Lesen Sie gemeinsam die Klauseln der Versicherungspolice des Babysitters durch. Ist der Minijob integriert, dann fertigen Sie eine Kopie der entsprechenden Klausel an und legen diese zu den Beschäftigungsunterlagen.
Ist Ihr Babysitter nicht ausreichend versichert für die Kinderbetreuung zuhause, so muss die Police dringend ergänzt werden.
Kosten von der Steuer absetzen
Beschäftigungsgeber können die jährlichen Kosten, für die Kinderbetreuung zuhause, steuerrechtlich geltend machen. Fügen Sie die Abrechnungen der einzelnen Monate der Einkommenssteuererklärung bei. Ihr Steuerberater, sofern Sie die Einkommenssteuererklärung nicht selbständig durchführen, wird den gesetzlichen Anteil eintragen. Das führt zu einer Entlastung der Steuerpflicht.
Babysitter vom Träger der Kinder- und Jugendfürsorge
Erhalten Sie einen Babysitter vom Jugendamt zugewiesen im Rahmen einer sozialpädagogischen Familienhilfe, so müssen Sie die Kinderbetreuung zuhause nicht bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Betreuungsvertrag wird ausschließlich über den Träger geregelt und fällt nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich.
Ihnen ist es gestattet eine zusätzliche Betreuungskraft über Need You zu suchen. Ein privater Babysitter hingegen ist anzumelden. Das gilt unabhängig von der zusätzlichen Betreuungskraft, die vom Jugendamt oder einer Jugenfürsorgeeinrichtung bereitgestellt wird.
Freiberufliche Babysitter
Wenn Sie einen Babysitter finden, der oder die in mehreren Haushalten Babys, Kinder und Jugendliche betreut, so entfällt eine Anmeldung. Vorausgesetzt, dass Sie eine Rechnung für jeden einzelnen Arbeitstag oder als monatliche Sammelrechnung ausstellen. Freiberufliche Babysitter sind selbst verantwortlich die Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Babysitter können mehrere Betreuungsverträge abschließen, sofern das maximale Einkommen im Rahmen der Minijob-Vorgaben nicht überschritten wird. In dem Fall sind Sie vertraglich verpflichtet, den Babysitter bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Babysitter bei Need You finden
Need You bietet als Betreuerbörse die wichtigsten Informationen und eine kostenlose Suche, um den passenden Babysitter zu finden. Starten Sie jetzt mit der Suche für eine Kinderbetreuung zuhause.