Minijob für Studenten – Das sollte man wissen
Der Minijob ist für Studenten eine sehr gute und beliebte Variante, um sich etwas dazuzuverdienen. Was sollte man dazu unbedingt wissen?
Es gibt zunächst beim Minijob keine besonderen Regelungen für Studierende. Es gilt lediglich, dass das monatliche Einkommen den Betrag von 450 Euro nicht übersteigen darf.
Gerade dieses Gehaltsschema ist für viele Arbeitgeber interessant, dazu zählen auch spannende Nebenjobs im Bereich der Betreuungen, zum Beispiel als Babysitter, Hundesitter oder Nachhilfelehrer, die Sie auf unserer Plattform „Need You – Die Betreuerbörse“ finden können.
Das Wichtigste im Überblick:
Was ist ein Minijob?
Daneben stellt der „kurzfristige Minijob“ eine weitere Form dar. Dabei muss die Arbeitszeit von vornherein auf einen Zeitraum von drei Monaten oder 70 Tagen befristet sein. Wie viel man in diesem Fall verdient, ist nicht von Belang.
Welche Abgaben fallen beim Minijob für Studenten an?
Die gute Nachricht: Es fallen für Studierende kaum Abgaben an. Der 450-Euro-Job ist in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und auch in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig.
Lediglich in der Rentenversicherung besteht eine Versicherungspflicht, wenn man als Student einen neuen Minijob antritt. Hier fällt eine Abgabe von 3,7 Prozent an. Es gibt auch eine Befreiungsmöglichkeit. Der Nachteil: In dem Fall erwirbt man keine Beitragszeiten in der Rentenversicherung.
Bei einem kurzfristigen Minijob entfällt die Rentenversicherungspflicht.
Mehr zu Rentenversicherungspflicht
Wer meldet den Minijob an?
Der Minijob wird vom Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Dafür gibt es einen eigenen Personengruppenschlüssel (109) und unterschiedliche Beitragsgruppenschlüssel, je nachdem, ob man privat oder gesetzlich krankenversichert ist.
Der Arbeitgeber bezahlt übrigens einen Pauschalbetrag an Abgaben zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und Lohnsteuer.
Warum einen „450 Euro-Job“ für Studierende?
Für viele Studierende ist der „450 Euro-Job“, wie er gerne im Volksmund genannt wird, eine beliebte Variante, um sich einen Studentenjob zu sichern. Das Modell bietet in vielen Fällen einen glänzenden Rahmen für Arbeitgeber und Studenten, für die sich so häufig sogar die Tür zum Erstjob öffnet.
Das gilt für das Einkommen genauso wie für die Arbeitszeit, die sich durch den gültigen Mindestlohn auf maximal 52,5 Stunden pro Monat beläuft. Es gibt noch ein weiteres starkes Argument: Ist man bei der Minijob-Zentrale angemeldet, umgeht man auch die Gefahr, dass man einer Schwarzarbeit nachgeht und dafür zur Rechenschaft gezogen wird.
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Kann man als Student mehrere Minijobs ausüben?
Grundsätzlich ist es möglich, dass man als Student mehrere Minijobs ausübt, allerdings dürfen diese geringfügigen Beschäftigungen in der Summe das monatliche Einkommen von 450 Euro nicht übersteigen.
An dieser Stelle muss man auch an zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld denken.
Einen passenden Minijob finden
Auf „Need You – Die Betreuerbörse“ haben Sie die glänzende Möglichkeit, einen passenden Studentenjob auf 450 Euro-Basis zu finden. Ob als Babysitterin, Nachhilfelehrer, Alltagshelfer für Senioren oder Hundesitter – insgesamt acht Betreuungskategorien stehen bereit. Gerade in diesen Bereichen gibt es häufig die Möglichkeit, die Arbeitszeiten sehr flexibel zu steuern.
Um Jobangebote zu bekommen, legen Sie einfach ein kostenloses Profil an. Dort stellen Sie sich mit ein paar aussagekräftigen und persönlichen Worten vor und legen fest, welche Betreuungen Sie gerne ausüben würden.
Interessierte Mitmenschen und Familien, die Hilfe in Anspruch nehmen möchten, haben dann die Möglichkeit, direkt mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Damit ist der Minijob als Student oder Studentin nicht mehr weit entfernt.
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