Arbeitszeit im Minijob: Wie viele Stunden arbeitet man?
Wie viele Stunden arbeitet man in einem Minijob? Welche Regelungen gelten bei einer geringfügigen Beschäftigung für die Arbeitszeit?
Wenn es um die Frage der Arbeitsstunden im Minijob geht, dann ist das zunächst auch ein großes Stück weit eine Verhandlungssache.
Entscheidend sind dabei der Stundenlohn sowie der Verdienst. Beides vereinbart man als Minijobber mit dem Arbeitgeber. Die Verdienstgrenze von 450 Euro kann man, muss man aber bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht ausschöpfen.
Beispiele für die Arbeitszeit bei einem Minijob
Diese beiden Beispiele verdeutlichen die Berechnung der Arbeitszeit:
- Sie vereinbaren einen Stundenlohn von 10,00 Euro und den vollen Minijob-Lohn von 450 Euro.
Es ergibt sich eine Monatsarbeitszeit von 45 Stunden (45 x 10 Euro = 450 Euro).
- Sie vereinbaren einen Stundenlohn von 9,00 Euro und wollen 300 Euro im Monat im Nebenjob verdienen.
Das entspricht damit einer Monatsarbeitszeit von 33,33 Stunden (33,33 x 9 Euro = 300 Euro).
Maximale Stunden im Monat bei einem 450 Euro-Job
Allerdings ergibt sich eine maximale Stundenanzahl pro Monat durch den gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser liegt seit 2017 bei 8,84 Euro pro Stunde.
Im 450 Euro-Job bedeutet dies, dass man maximal 50,90 Stunden in einem Monat arbeiten darf. Bis 2016 lag diese Grenze noch bei 52,94 Stunden. Die Erhöhung des Mindestlohns senkte damit die maximale Arbeitszeit um rund zwei Stunden.
Eine Mindestlohntabelle finden Sie auf dgb.de
Flexible Arbeitszeiten im Minijob möglich
In der Praxis gibt es aber auch im Minijob flexible Arbeitszeitmodelle bei einem stabilen Einkommen. Leichte Schwankungen bei der monatlichen Arbeitszeit sind dabei durchaus möglich und auch zulässig.
Dafür sollte der Arbeitgeber ein entsprechendes Arbeitszeitkonto führen. So lassen sich etwa bei einem Stundenlohn von 10 Euro die 540 Arbeitsstunden pro Jahr entsprechend dem Bedarf auf die zwölf Monate verteilen und auch Spitzen bei der Arbeitsbelastung abfangen.
Wichtig ist dabei vor allem, dass der Jahresverdienst 5.400 Euro nicht übersteigen darf und auch keine erheblichen Schwankungen bei der Monatsarbeitszeit bestehen.
Mehr dazu kann man auf minijob-zentrale.de nachlesen
Arbeitszeit im 450-Euro-Job bei der Alltagshilfe
Das lässt sich natürlich auch bei einem 450-Euro-Job in der Alltagshilfe oder Betreuung anwenden. So kann man hier in der Nachhilfe für Schüler die Stunden auf die tatsächlichen Schulwochen verteilen und in den Ferien weniger Nachhilfe beanspruchen.
Oder wenn man als Rentnerin bzw. Rentner eine Alltagshilfe zur Unterstützung auf Minijob-Basis angestellt hat, kann man so zum Beispiel auch eine zusätzliche Gartenarbeit in der warmen Jahreszeit flexibel steuern, was die Arbeitsstunden betrifft. Im Frühjahr und Sommer ist die Arbeitszeit dann etwas höher, in der kälteren Jahreszeit etwas niedriger.
Ansonsten gelten die Regelungen für eine geringfügige Beschäftigung auch hier, also bei einer Anwendung des Mindestlohns liegt die maximale Arbeitszeit bei 50,9 Stunden monatlich.
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