Arbeiten als Student – Das sollte man wissen
Um sich das Studium zu finanzieren, arbeiten viele Studenten. Teilzeitjobs als Minijob oder Midijob bieten sich dafür an. Trotzdem muss man an das ein oder andere denken. Wir geben einen Überblick, was man unbedingt wissen sollte!
Das Wichtigste im Überblick:
- Minijob (bis 450 Euro) und Midijob (bis 850 Euro) sind beliebte Modelle
- Im Minijob ist man sozialversicherungsfrei
- Die Wochenarbeitszeit im Semester darf in einigen Fällen nicht mehr als 20 Stunden betragen
- Bei Bafög und Kindergeld kann es zu Abzügen kommen
Unser Tipp:
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Der Minijob für Studenten
Der Minijob, der als geringfügige Beschäftigung auf ein Monatseinkommen von 450 Euro beschränkt ist, eignet sich bestens zum Arbeiten als Student. Deshalb ist dieses Modell auch besonders beliebt.
Zum einen kann man hier auf solide und regelmäßige Einnahmen bauen, zum anderen ist die Arbeitszeit überschaubar. Alleine aufgrund der gesetzlichen Regelungen kommen (ab 2017) nicht mehr als 50,9 Stunden im Monat zusammen.
Vor allem aber ist der Minijob für einen selbst sozialversicherungsfrei und für die Lohnsteuer führt der Arbeitgeber eine Pauschale ab. Damit ist auch dieses Thema als Student bereits für einen erledigt.
Mehr erfahren:
Wie viele Minijobs darf man ausüben?
Kurzfristiger Minijob als Ferienjob
Neben dem klassischen „450 Euro Job“ gibt es auch den kurzfristigen Minijob, der für Studenten durchaus auch sehr interessant sein kann.
Dieser ist auf 70 Arbeitstage bzw. auf drei Monate in einem Jahr beschränkt. In diesem Rahmen gibt es auch keine Verdienstgrenzen, der Minijob bleibt selbst bei einem höheren Einkommen sozialversicherungsfrei. Damit eignet sich diese Variante sehr gut für einen Ferienjob.
Idee für einen Ferienjob:
Als Babysitter mit in den Urlaub fahren
Der Midijob für Studenten
Wer mehr als 450 Euro im Monat verdienten möchte, für den kommt als nächste Jobvariante der Midijob in Frage. In dem Fall kann man bis zu 850 Euro an Monatseinkommen verzeichnen. Hier spricht man auch von der „Gleitzone“.
Die wichtigsten Unterschiede zum Minijob:
- Man ist sozialversicherungspflichtig
- Es gelten reduzierte Sätze, erst ab 850 Euro bezahlt man den vollen Beitrag
- Das Werkstudentenprivileg ist möglich (keine Abzüge in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
- Jeder Midijob ist lohnsteuerpflichtig (häufig entfallen Abzüge allerdings aufgrund der geringen Einkommenshöhe)
- Bei Kindergeld und als Werkstudent: Die Arbeitszeit sollte nicht mehr als 20 Stunden pro Woche sein
- Beim Bafög kommt es in der Regel zu Abzügen
Selbständiges Arbeiten als Student
Wer möglichst viel Freiheit genießen möchte und risikobereit ist, der darf als Student auch selbständig arbeiten. Je nach der Art der Tätigkeit, die man ausüben möchte, kann man hier auf Gewerbeschein, auf Rechnung oder auch freiberuflich tätig sein. Hier sollte man sich vorher informieren, welche Variante die passende ist.
Als Werkstudent arbeiten
Immer wieder hört man auch vom Arbeiten als Werkstudent. Im Grunde handelt es sich dabei um einen normalen Studentenjob, der auch als Minijob oder Midijob ausgeübt werden kann. Dafür muss man als Vollzeitstudent eingeschrieben sein. Während des Semesters darf man nur 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Werkstudenten sind häufig in größeren Unternehmen gefragt, so dass man auch in den Genuss von Zusatzleistungen kommt und bereits anspruchsvollere Aufgaben erfüllt. Entsprechend kann dieser Job ein erster Karriereschritt sein.
Praktikum im Studium
Auch im Zuge eines Praktikums kann man entlohnt werden. Ein Pflichtpraktikum ist sozialversicherungsfrei. Verdient man bei einem freiwilligen Praktikum nicht mehr als 450 Euro, so kann man sich von der Rentenversicherung befreien lassen.
Tipps von der Rentenversicherung zum Arbeiten als Student
Von der Deutschen Rentenversicherung gibt es ein hilfreiches Merkblatt „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“, das sich mit dem Thema Sozialversicherung beschäftigt und unter anderem auch die Regelungen für Praktika erklärt.
Download „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“ (pdf)
Rechte als Student
Wer als Student arbeitet, der hat dieselben Rechte wie jeder andere Arbeitgeber auch. Das bedeutet im Einzelnen:
- Arbeitsvertrag
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Mindestlohn (8,84 € ab 2017)
- Urlaubsanspruch (anteilig)
- Kündigungsfrist
Den passenden Studentenjob finden
Als Student hat man eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich das Studium zu finanzieren. Der Studentenjob sollte aber zu einem passen.
Ideen finden Sie hier:
Die besten Nebenjobs für Studenten
Studentenjobs, wo Hilfe gefragt ist
Immer beliebter sind in den letzten Jahren auch Studentenjobs im Bereich der Betreuungen und Alltagshilfen geworden. Mehr und mehr Menschen und Familien wünschen sich Unterstützung im Alltag. Das betrifft allerdings nicht nur Aufgaben in der Seniorenbetreuung, sondern auch beliebte Studentenjobs als Babysitter, Hundesitter oder Nachhilfelehrer.
Auf „Need You – Die Betreuerbörse“ können Sie genau solche Studentenjobs in Ihrer Region finden. Alles, was Sie tun müssen: Sich anmelden und ein aussagekräftiges Profil anlegen. Interessenten haben dann die Möglichkeit, direkt mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.